Die zwei im Museum aufbewahrten Leibfesseln konnten auch beim Prangerstehen verwendet werden und drückten den Straftäter zusätzlich durch ihr nicht unbeträchtliches Gewicht. Die Leibringe wurden den Gefangenen direkt um den Leib gelegt und engten sie nicht nur in ihrer Freiheit ein, sondern waren bei Bewegungen unangenehm und schmerzhaft. Die vorliegende Leibfessel trägt zusätzlich einen Aufsatz, der dem Gefangenen über die Schulter gestülpt wurde. Als im Jahre 1857 die alte Fronfeste in der Bregenzer Oberstadt abgebrochen wurde, kamen weitere Rechtsaltertümer ins Museum, wie Streckleiter, Schandmantel, Halsgeige, diverse Fesseln, Fußzwingen.
Objektgeschichte: Das mittelalterliche Recht kennt zahlreiche, heute in Europa nicht mehr angewendete Strafen wie Rädern, Strecken, Ertränken und die öffentliche Zurschaustellung am Pranger. Strafe ist die Sanktion eines als Unrecht qualifizierten Verhaltens mit dem Ziel, den Delinquenten zu erziehen und die Bevölkerung zu schützen. Mittelalterliche Strafen wurden noch weit in die Neuzeit hinein verhängt, ebenso wie die Gerichtsorganisation Vorarlbergs bis in die Bayernzeit auf kleinräumigen Stadt- und Landgerichten mit unterschiedlichen Kompetenzen basierte. Das Prangerstehen und das Tragen von Schandmantel, Halsgeige und Schandmaske zählten zu den Ehrenstrafen. Die verurteilte Person verlor durch diese Bestrafung ihr gesellschaftliches Ansehen innerhalb des Gerichtsbezirks und wurde von da an nicht mehr als ehrbar angesehen. Sie wurde geächtet, das heißt aus dem gesellschaftlichen Verband ausgestoßen.
Museum: vorarlberg museum
Objekttyp: Museumsobjekt dreidimensional
Datum: 17./18. Jahrhundert
Masse: Höhe: 40 cm, Durchmesser: 30 cm
Archivnummer: VM-8